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Klettgaustraße 46
79771 Klettgau Geißlingen
Telefon: 07742 919034
Email: strauch@stracomp.de

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AGB

agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stracomp Robert Strauch Stand 01.03.2003

1) Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hat der Käufer bereits die AGB erhalten, gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware in allen anderen Fällen mit Bezahlung der Ware diese Bedingungen als angenommen. Auch bei Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers. Abweichungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2) Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote des Verkäufers sind im Verhältnis zu Kaufleuten freibleibend und unverbindlich. Durch Auslieferung wird ein Auftrag in jedem Fall verbindlich. Die Zusendung einer Preisliste gilt nicht als Angebot. Telefonische Bestellungen werden vom Verkäufer oder von diesem ermächtigten Personen schriftlich bestätigt und müssen zu deren Wirksamkeit vom Käufer schriftlich bestätigt werden.

3) Preise

Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, ist der Verkäufer berechtigt, seine am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen, wenn nicht bereits vor Auslieferung ein Vertrag zustande gekommen ist.

4) Lieferungen und Leistungen

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen, der Schriftform. Liefer- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen entbinden den Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von der Verpflichtung zur fristgemäßen Lieferung. Dies gilt auch für falsche oder verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, wenn dem Käufer die Tatsache der Eigenbelieferung bekannt war. Sie berechtigen den Verkäufer, unverzüglich nach Bekannt werden der Verzögerung die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies hat der Verkäufer dem Käufer mitzuteilen.

Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern der Käufer nicht nachweist, das die Teilerfüllung für ihn kein Interesse hat.

5) Nichtabnahmeentschädigung

Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme des Kauf-/Liefergegenstandes oder der verspäteten Zahlung des Kaufpreises oder im Falle, dass der Käufer sich von dem Vertrag löst, hat der Käufer dem Verkäufer den daraus folgenden Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden beträgt durchschnittlich 20 von Hundert des Auftragswertes. Dem Käufer steht das Recht zu, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6) Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist Klettgau. Sofern die Versandart vom Käufer nicht vorgeschrieben wird, bleibt die Wahl des Versandes dem Verkäufer überlassen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.

7) Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Ware - auch Transportschäden innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware Stracomp in Schriftform mitzuteilen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Verbraucher i. S. d. BGB. Die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Endabnehmer beträgt 12 Monate. Für gebrauchte Waren gewährt Stracomp grundsätzlich nur 12 Monate Gewährleistung.

Der Kunde hat ein besonderes Rückgaberecht innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Lieferung. Innerhalb dieser Frist hat der Kunde das Recht, die gelieferte Ware zurückzugeben, insofern sich alle Teile in der ungeöffneten Originalverpackung und im verkaufsfähigen Zustand befindet. Ausgenommen vom Umtausch sind für den Kunden gesondert gefertigte Produkte sowie Softwareprodukte deren Datenträger geöffnet wurden.

8) Installationen

Installationen werden in den Räumen des Käufers auf deren Gefahr ausgeführt. Die Räume müssen frei zugänglich sein und dürfen kein Hindernis aufweisen, die eine Installation einschränkt.

Die dadurch entstandenen Mehrkosten gehen zu lasten des Käufers. Zugangskennungen, Kennwörter und sonstige Netz-/Onlinezugänge müssen klar gegliedert dem Verkäufer rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor Installation übergeben werden. Probleme die bei der Installation durch Betriebssysteme oder anderer Software entstehen, werden nicht vom Verkäufer anerkannt und ergeben keinen Grund der Mängelrüge. Datensicherungen werden auf Risiko des Kunden ausgeführt. Für eventuellen Datenverlust übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

9) Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Stracomp.

10) Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig.

11) Haftung

Stracomp haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet stacomp nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen gemäß dem nachfolgenden Satz 3. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das 2-fache des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stracomp nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen gemäß Satz 3 entsprechend. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Stracomp. Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Waldshut.

13) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird

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