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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stracomp Robert Strauch
Stand 01.03.2003
1) Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Hat der Käufer bereits die AGB erhalten, gelten spätestens
mit Entgegennahme der Ware in allen anderen Fällen mit
Bezahlung der Ware diese Bedingungen als angenommen. Auch bei
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts-/Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich
die AGB des Verkäufers. Abweichungen dieser AGB sind nur
wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2) Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind im Verhältnis zu
Kaufleuten freibleibend und unverbindlich. Durch Auslieferung
wird ein Auftrag in jedem Fall verbindlich. Die Zusendung einer
Preisliste gilt nicht als Angebot. Telefonische Bestellungen
werden vom Verkäufer oder von diesem ermächtigten
Personen schriftlich bestätigt und müssen zu deren
Wirksamkeit vom Käufer schriftlich bestätigt werden.
3) Preise
Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart
worden ist, ist der Verkäufer berechtigt, seine am Liefertag
geltenden Listenpreise zu berechnen, wenn nicht bereits vor
Auslieferung ein Vertrag zustande gekommen ist.
4) Lieferungen und Leistungen
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden, bedürfen, der Schriftform. Liefer- und
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat,
hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen entbinden den Verkäufer auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen von der Verpflichtung zur
fristgemäßen Lieferung. Dies gilt auch für falsche
oder verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten
des Verkäufers, wenn dem Käufer die Tatsache der Eigenbelieferung
bekannt war. Sie berechtigen den Verkäufer, unverzüglich
nach Bekannt werden der Verzögerung die Lieferungen bzw.
Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies
hat der Verkäufer dem Käufer mitzuteilen.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer
von der Lieferverpflichtung aus Gründen, die er nicht zu
vertreten hat, frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche
herleiten.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern
der Käufer nicht nachweist, das die Teilerfüllung
für ihn kein Interesse hat.
5) Nichtabnahmeentschädigung
Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme
des Kauf-/Liefergegenstandes oder der verspäteten Zahlung
des Kaufpreises oder im Falle, dass der Käufer sich von
dem Vertrag löst, hat der Käufer dem Verkäufer
den daraus folgenden Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden beträgt
durchschnittlich 20 von Hundert des Auftragswertes. Dem Käufer
steht das Recht zu, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6) Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübergang
Erfüllungsort ist Klettgau. Sofern die Versandart vom
Käufer nicht vorgeschrieben wird, bleibt die Wahl des Versandes
dem Verkäufer überlassen. Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist. Eine Haftung
für Transportschäden ist ausgeschlossen.
7) Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der
Ware - auch Transportschäden innerhalb von acht Tagen nach
Lieferung der Ware Stracomp in Schriftform mitzuteilen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für
Verbraucher i. S. d. BGB. Die Gewährleistungsfrist für
gewerbliche Endabnehmer beträgt 12 Monate. Für gebrauchte
Waren gewährt Stracomp grundsätzlich nur 12 Monate
Gewährleistung.
Der Kunde hat ein besonderes Rückgaberecht innerhalb 14
Tage nach Erhalt der Lieferung. Innerhalb dieser Frist hat der
Kunde das Recht, die gelieferte Ware zurückzugeben, insofern
sich alle Teile in der ungeöffneten Originalverpackung
und im verkaufsfähigen Zustand befindet. Ausgenommen vom
Umtausch sind für den Kunden gesondert gefertigte Produkte
sowie Softwareprodukte deren Datenträger geöffnet
wurden.
8) Installationen
Installationen werden in den Räumen des Käufers auf
deren Gefahr ausgeführt. Die Räume müssen frei
zugänglich sein und dürfen kein Hindernis aufweisen,
die eine Installation einschränkt.
Die dadurch entstandenen Mehrkosten gehen zu lasten des Käufers.
Zugangskennungen, Kennwörter und sonstige Netz-/Onlinezugänge
müssen klar gegliedert dem Verkäufer rechtzeitig,
mindestens 7 Tage vor Installation übergeben werden. Probleme
die bei der Installation durch Betriebssysteme oder anderer
Software entstehen, werden nicht vom Verkäufer anerkannt
und ergeben keinen Grund der Mängelrüge. Datensicherungen
werden auf Risiko des Kunden ausgeführt. Für eventuellen
Datenverlust übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
9) Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung
Eigentum von Stracomp.
10) Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Käufers zulässig.
11) Haftung
Stracomp haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger
Erfüllungsgehilfen haftet stacomp nur im Umfang der
Haftung für anfängliches Unvermögen gemäß
dem nachfolgenden Satz 3. Die Haftung für anfängliches
Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das
2-fache des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf
vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet Stracomp nur dann, wenn
eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung
ist. Bei leichter
Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung für
anfängliches Unvermögen gemäß Satz 3
entsprechend. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt
(§ 14 ProdHG).
12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Stracomp.
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Waldshut.
13) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein
oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl
gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten
oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich
erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des
Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar
wird
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